ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Anmeldung von Schutzrechten

  • Anmeldung von Agenturnamen als Marke

    Ein guter Agenturname ist eine Visitenkarte und bei langjähriger guter Arbeit eine Referenz und ein Gütezeichen. Um so wichtiger ist es, sich seinen Firmennamen frühzeitig durch eine Eintragung beim deutschen oder europäischen Patent- und Markenamt zu sichern.
    Wir empfehlen Ihnen die Anmeldeart (Wort-, Wort-/Bild- oder Bildmarke) und helfen Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Waren- und Dienstleistungsklassen.
  • Anmeldung von Veranstaltungsreihen als Marke

    Eine erfolgreiche Veranstaltung stellt einen Wert dar. Der kommerzielle Erfolg einer Veranstaltung inspiriert zu Folgeveranstaltungen. Aber auch die Konkurrenz schläft nicht. Erfolgreiche Veranstaltungskonzepte werden gerne nachgeahmt.
    Schützen Sie Ihren Veranstaltungsnamen oder Ihr Logo frühzeitig gegen unliebsame Plagiate. Eine Markenanmeldung bietet Schutz.
  • Hinterlegung von Veranstaltungskonzepten und Vorschlägen für Messeauftritte zum Nachweis des Urheberrechtes

    Eine Idee ist in Deutschland nicht schützbar. Anderes gilt für urheberrechtlich schützbare Werke.
    Ein Feinkonzept oder ein ausgefeilter Pitchbeitrag lassen sich über eine Hinterlegung in Papier oder als Datei beim Anwalt schützen. Auf diese Weise können Sie den Nachweis führen, dass Sie Urheber des entsprechenden Konzeptes sind.