GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

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Teilzeitarbeit und befristete Verträge

Teilzeitarbeitsverträge oder befristete Arbeitsverträge sind aus dem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken.

Vielfach besteht Anspruch darauf, dass Teilzeitarbeit gewährt wird.

Befristete Verträge sind dagegen nur eingeschränkt möglich.

Sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer müssen Ihre Rechte und Pflichten kennen.

Wir beraten Sie umfassend, ob eine Befristung zulässig ist und ob Anspruch auf Teilzeit besteht.