Eine Idee ist in Deutschland nicht schützbar. Anderes gilt für urheberrechtlich schützbare Werke.
Ein Feinkonzept oder ein ausgefeilter Pitchbeitrag lassen sich über eine Hinterlegung in Papier oder als Datei beim Anwalt schützen.
Auf diese Weise können Sie den Nachweis führen, dass Sie Urheber des entsprechenden Konzeptes sind.