GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Gestaltung und Überprüfung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen

Mietverträge sind auf Dauer angelegt, ganz gleich, ob sie für Ihren privaten Wohnraum gedacht sind oder für Ihre berufliche Tätigkeit. Diesem Charakter als Dauerschuldverhältnis müssen die einzelnen Regelungen standhalten.

Regelungen, die vor 20 Jahren völlig üblich waren, sind mittlerweile unwirksam. Heilungen sind in aller Regel nicht möglich.

Wir überprüfen Ihren Mietvertrag oder gestalten für Sie Ihren Mietvertrag.