GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Durchsetzung von Mieterhöhungen, Räumungsklagen, Schadensersatz- und Minderungsansprüchen

Vermieter sind auf eine Miete angewiesen, die wirtschaftlich ist. Deshalb besteht die Möglichkeit, die bestehende Miete zu erhöhen.

Zahlt der Mieter nicht oder benötigen Sie den Wohnraum für sich oder Angehörige, kann das Mietverhältnis gekündigt und auf Räumung geklagt werden, sollte der Mieter nicht ausziehen.

Erfüllt eine Partei ihre Pflichten nicht, können der anderen Partei Schadensersatzansprüche zustehen. Mieter können möglicherweise die Miete mindern.

Alle diese Ansprüche müssen sorgfaltig geprüft und richtig ausgeübt werden. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.