GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Beantragung von und Vertretung in Schlichtungsverfahren

Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie vor einem gerichtlichen Verfahren ein außergrichtliches Güteverfahren durchführen müssen. Der Gesetzgeber erhofft sich davon, dass dadurch gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden, denn auch nach einem Rechtsstreit müssen die Nachbarn weiter nebeneinander leben.

Wir beantragen für Sie die Durchführung eines Schlichtungsverfahren beim zuständigen Schiedsmann und vertreten Sie auch in diesem Verfahren.

Bitte bedenken Sie, dass Sie sich in einem Schiedsverfahren zu nichts verpflichten müssen, wenn sie es nicht wollen. Einigen Sie sich aber mit Ihrem Nachbarn, ist der einmal geschlossene Vergleich genauso verbindlich wie eine Einigung vor Gericht.

Damit Sie keine Fehler begehen, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.