ELMAR FUNKE

RECHTSANWALT

ELMAR FUNKE

Hinterlegung von Computerprogrammen

  • Anwaltliche und notarielle Hinterlegung von Source-Codes und Software zum Nachweis der Urheberschaft, Fertigung von Escrow-Agreements

    Anders als in den Vereinigten Staaten können Computerprogramme in Deutschland nicht patentrechtlich geschützt werden. Hier erfolgt der Schutz alleine über das Urheberrecht.
    Umso wichtiger ist es, den Source-Code oder das Programm zum Nachweis der Urheberschaft zu hinterlegen.

    Wir verwahren Ihre urheberrechtlichen Werke oder helfen Ihnen mit der Hinterlegung bei einem Notar.