Anders als in den Vereinigten Staaten können Computerprogramme in Deutschland nicht patentrechtlich geschützt werden. Hier erfolgt der Schutz alleine über das Urheberrecht.
Umso wichtiger ist es, den Source-Code oder das Programm zum Nachweis der Urheberschaft zu hinterlegen.
Wir verwahren Ihre urheberrechtlichen Werke oder helfen Ihnen mit der Hinterlegung bei einem Notar.