GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Prozessführung

Prozesse unter Erben oder von Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben lassen sich nicht immer vermeiden. Sie werden oftmals sehr emotional geführt, da sich die Kläger benachteiligt fühlen oder es tatsächlich auch sind. Wir führen für Sie die notwendigen Prozesse. Wir achten dabei darauf, dass diese Prozesse mit der notwendigen Sachlichkeit geführt werden.

Sind Ihnen Ihre Ansprüche nicht bekannt, weil Sie keine Kenntnis vom Umfang des Nachlasses haben, wird zuerst Auskunft begehrt und dann auf Basis dieser Auskunft der Anspruch beziffert. Kennen Sie den Nachlass, wird sofort eine Zahlungsklage erhoben.

Werden Sie zu Unrecht in Anspruch genommen, helfen wir Ihnen, diese Ansprüche abzuwehren.