GÜNTER MÜLLER

RECHTSANWALT

GÜNTER MÜLLER

Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen im Bereich des Gewerbe- und Wohnmietrechts

Nebenkosten entwickeln sich zu einer Art zweiter Miete. Welche Nebenkosten vom Mieter zu zahlen sind, ergibt sich aus seinem Mietvertrag. Nicht vereinbarte Kosten oder Kosten, die nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen, sind nicht zu zahlen.

Außerdem muss die Abrechnung klar und nachvollziehbar sein.

Wir überprüfen Ihre Nebenkostenabrechnung für Sie. Bitte kontaktieren Sie uns.