Trotz der Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung lässt sich ein Prozess nicht immer vermeiden. Will der Nachbar sein rechtswidriges Verhalten nicht ändern oder eine Störung beseitigen, muss Klage erhoben werden. Erst Recht müssen Sie Ihre Ansprüche einklagen, falls Ihnen ein Schaden entstanden ist, den es zu erstatten gilt.
Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung bestehen auch dann, wenn Ihr Nachbar nicht schuldhaft gehandelt hat. Schadensersatz setzt Verschulden voraus.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen und dann auch zu vollstrecken, sollte Ihr Nachbar seine Verpflichtungen nicht freiwillig erfüllen.