Wir sind Rechtsanwälte, keine Veranstaltungstechniker. Allerdings kennen wir uns mit den verschiedenen Versammlungsstättenverordnungen und der Rechtsprechung in Bezug auf veranstaltungsrechtliche Haftungsfragen bestens aus.
Daher sind wir in der Lage ein vorhandenes Sicherheitskonzept auf Risiken und Vollständigkeit zu prüfen.