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AGB- und Vertragserstellung

  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

    Eiine gute AGB ist eine Visitenkarte und hilft dem Veranstalter oder der Agentur immer wiederkehrende Sachverhalte abschließend und rechtsicher zu klären. Im gleichen Maße kann eine schlechte AGB Haftungsprobleme auslösen oder zu einer Unwirksamkeit einzelner oder aller AGB-Klauseln führen.
    Eine Erstellung von AGBs ohne juristische Beratung oder ein Zusammenkopieren von im Internet gefundenen AGB-Vorlagen der Konkurrenz kann fatale Folgen haben.
    Unsere Geschäftsbedingungen für Events und Messen sind seit mehr als 15 Jahren bundesweit im Einsatz. Durch den Input unserer Mandanten als Profis für Veranstaltungen werden unsere AGB immer weiter verbessert.
  • Erstellung von Disclaimern, Datenschutzerklärungen und Internetgeschäftsbedingungen

    Auf Ihre Website kann im Normalfall jedermann zugreifen. Die dort eingestellten rechtlichen Dokumente sollten die Nutzung der jeweiligen Seiten regeln und die Anforderungen des geltenden Rechts erfüllen.
    Wir prüfen Ihre Online-AGB in Bezug auf medienrechtliche Vorgaben und Fernabsatzrecht.
  • Erstellung von IT-, Programmierer-, Webhost-, Anwendungsentwickler-, Softwareerstellungs-, Softwarekauf-, Softwarelizenz- und Supportverträgen sowie für den Einsatz von Application Service Providing (ASP)

    Im IT-Recht gibt es eine Reihe von Spezialverträgen. Eine fehlerhafte Formulierung hinsichtlich einer gewährten Garantie oder den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte kann fatale Folgen für den EVrwender haben.
    Wir helfen Ihnen bei der korrekten Gestaltung der vertraglichen Grundlagen.
  • Erstellung von modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen

    Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist wie ein Vertragsschluss. Sie sollten die vorformulierte Unterlassungserklärung eines abmahnenden Konkurrenten, Urhebers oder Markeninhabers nie unreflektiert unterschreiben.
    Insbesondere die Akzeptierung einer hohen Vertragsstrafe für den Fall eines erneuten Verstoßes kann die eigene Existenz kosten.
    Wir helfen Ihnen bei der richtigen Formulierung, damit Sie im Falle einer Haftung eine Unterlassungsklage vermeiden, aber dennoch nicht wirtschaftlich ruiniert werden.

IT- und Internetrecht Beratung

  • Beratung im Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht, Informationspflichten / Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr)

    Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Internet, ist immer noch ein beleibeter Aufhänger für die Abmahnung durch einen Konkurrenten.
    Wir prüfen, ob Ihre Widerrufsbelehrung, Ihr Impressum und Ihre Datenschutzbelehrung die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Oft bewegen sich Menschen in der Anonymität des Internets unvorsichtig. Namens- und Bildrechte anderer Personen werden fahrlässig oder absichtlich verletzt, Bekannte oder ehemalige Lebensgefährten und Ehegatten werden kompromittiert und beleidigt.
    Wir nehmen den Verletzer Ihrer Persönlichkeitsrechte auf Unterlassung in Anspruch und unterstützen Sie bei der Bereinigung des Internets von unerlaubt veröffentlichten Privatfotos oder Videos.
  • Provider-Haftung

    Auch eine Internetplattform, die im Wesentlichen nur Beiträge Dritter in Blogs oder Foren bereithält, unterliegt der Provider-Haftung, wenn er ihm bekannt gewordene Rechtsverstöße über dseine Website nicht abstellt.
    Wir beraten Sie hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Nutzungsbedingungen und der zumutbaren Maßnahmen, um Rechtsverstößen über Ihre Seiten entgegenzuwirken.
  • Social Media

    Millionen von Menschen weltweit nutzen Social Media Plattformen. Unbedachte Äußerungen an Pinnwänden haben viele Nutzer allerdings Strafanzeigen eingebracht oder den Job gekostet.
    Cybermobbing hat in Extremfällen Suizide von Jugendlichen ausgelöst.
    Nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte benötigen auch geschäftlich genutzte Social Media Seiten bei Facebook oder XING ein Impressum.
    Wir beraten Sie umfassend.
  • Urheberrechte im Internet (Framing, Deeplinks, etc.)

    Das Internet ist ein besonderer Rechtsraum. Aber er ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier müssen die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden.
    Am häufigsten kommt es zu Verletzungen von Urheberrechtens und von eingetragenen Designs und Marken.
    Wir beraten Sie, damit Sie sich im Internet rechtssicher bewegen können.
  • Verhandlungen bei Urheberrechtsverstößen im Internet, z.B. Filesharing, illegaler Up-/Download von urheberechtlich geschützten Softwareprogrammen, Videospielen, Filmen und MP3-Dateien (GEGENANWÄLTE FILESHARING)

    Ihnen ist die Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei ins Haus geflattert? Es geht um illegalen Upload von urheberrechtlich geschützten Filmen, PC-Spielen oder Musikstücken?
    Dann sind Sie bei uns richtig. Die telefonische Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
    Eine erforderliche Änderung der strafbewehrten Unterlassungserklärung nehmen wir zu Pauschalsätzen vor.
  • Webseiten-Prüfung

    Eine Website ist werbe- und wettbewerbsrechtlich häufig angreifbar.
    Wir prüfen Pflichtangaben in Impressum, Datenschutzerklärung und Online-Shop-Funktionen nach den gesetzlichen Vorschriften des Medienrechts, der Wettbewerbsgesetze (UWG, PreisangabenVO) und des Fernabsatzgesetzes, damit Abmahnungen von Konkurrenten oder Verbraucherschutzorganisationen ausbleiben.

Hinterlegung von Computerprogrammen

  • Anwaltliche und notarielle Hinterlegung von Source-Codes und Software zum Nachweis der Urheberschaft, Fertigung von Escrow-Agreements

    Anders als in den Vereinigten Staaten können Computerprogramme in Deutschland nicht patentrechtlich geschützt werden. Hier erfolgt der Schutz alleine über das Urheberrecht.
    Umso wichtiger ist es, den Source-Code oder das Programm zum Nachweis der Urheberschaft zu hinterlegen.

    Wir verwahren Ihre urheberrechtlichen Werke oder helfen Ihnen mit der Hinterlegung bei einem Notar.

Schutzrechte im Internet

  • Markenverletzungen durch Ausnutzung der technischen Besonderheiten des Internets

    Eine Suchmaschine folgt gewissen Regeln, die ein Suchmaschinenbetreiber wie Google immer wieder ändert und anpasst.
    Eine Markenverletzung muss nicht offen zutage treten, um vom Rechtsinhaber abgemahnt zu werden.
    Mittlerweile existiert umfangreiche Rechtsprechung zu Markenverletzungen innerhalb von Metatags und Domainnamen.
    Wir beraten Sie gerne.
  • Markenverletzungen durch Domainnamen oder Inhalte von Webseiten

    Die Rechtsprechung in Bezug auf ist komplex. So ist es zwar gestattet eine markenrechtliche Bezeichnung als Keyword bei Google AdWords einzusetzen, die Nutzung desselben Begriffes auf der eigenen Website ist aber in der Regel illegal.
    Schon die Nutzung einer Marke innerhalb der URL kann vom Markeninhaber abgemahnt werden.
    Wir beraten Sie sachkundig.
  • Online Markenrecht (AdWords, Metatags, Banner, etc.)

    Eine Marke bietet in den Waren- und Dienstleistungsklassen, in der sie eingetragen ist, absoluten Schutz vor Beeinträchtigungen durch Dritte.
    Wir erklären Ihnen, warum Sie zwar einen bekannten Markennamen in AdWords nutzen dürfen, aber eine Verwendung desselben Markennamens in der Domain, einem Metatag oder Ihrer Werbeanzeige hohe Abmahnkosten auslöst.

Vertretung vor Behörden und Gerichten

  • Durchführung von Domaineintragungs- und Disputeverfahren sowie Löschungs- und Freigabeklagen

    Es reicht nicht aus, wenn man eine Internetdomain auf Grundlage besserer Namens- und/oder Markenrechte vom aktuellen Inhaber herausverlangt. Eine Klage auf Übertragung der Domain hat keinen Erfolg. Wenn man allerdings auf Freigabe klagt, besteht die Gefahr, dass sich ein anderer Internetuser die frei gewordenen Domain sichert, bevor Sie diese selbst angemeldet haben.
    Wir beraten Sie in Bezug auf diese Sondermaterie.
  • Prozessführung in Gewährleistungs- und Schadensersatzprozessen zu Hardware- und Softwareproblematiken

    IT-Recht ist komplex. Die verschiedenen Spezialausdrücke überfordern Anwälte und Gerichte oft gleichermaßen.
    Es ist hilfreich, wenn der Rechtsanwalt selbst über einige Expertise in Bezug auf Hard- und Softwarefragen besitzt.
    Wir helfen Ihnen bei der Stellung der richtigen Fragen und begleiten Sie beim Gang vor Gericht.

Anschrift

FMR Rechtsanwälte
Schwanenhöfe
Erkrather Straße 220 b
40233 Düsseldorf

Kontakt

Telefon: +49(0)211 / 88 00 588
Fax:       +49(0)211 / 83 69 111
Email:    info@fmr-kanzlei.de